Erledigung sämtlicher An- und Abmeldungen sowie Antragswesen der Mitarbeiter
Erstellung von relevanten Bescheinigungen
Betreuung und Mitwirkung bei Lohnsteueraußenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
Gehaltsabrechnungen bei Mitarbeiterentsendung
Abwicklung von Reisekostenabrechnungen
Digitale Anbindung von HR-Software (z.B. Personio)
Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen
Jahresabschlusserstellung mit Auswertungen in deutscher und englischer Sprache für GmbH, GmbH & Co KG, Körperschaften des öffentlichen
Rechts
Hinterlegung bzw. Offenlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
Erstellung und Übermittlung der Steuerbilanz / E-Bilanz
Erstellung der Eröffnungsbilanz und steuerlicher Fragebogen für das Finanzamt
Kosten- und Leistungsrechnung
Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Steuererklärungen für sämtliche relevanten Steuerarten (z.B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
Prüfung der Steuerbescheide und Steuerzahllast
Planung von Steuervorauszahlungen
Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen
AKTUELLES
Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B Umsätze verpflichtend.
Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn
nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer
Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (BFH-Urteil vom 12.01.2024).
Anhebung der Schwellengrenze für die Buchführungspflicht für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen: Umsatzgrenze 800.000 € (bisher: 600.000 €),
Gewinngrenze 80.000 € (bisher 60.000 €)