Durch das immer komplexer werdende Steuer- und Abgaberecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe in all
Ihren steuerlichen Angelegenheiten.
STEUERERKLÄRUNGEN
Digitale Einkommensteuererklärungen mit "DATEV meine Steuern" für
Arbeitnehmer und Selbständige
Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
Prüfung der Steuerbescheide
Führung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide
Absetzbarkeit von Werbungskosten wie Arbeitszimmer, Bürobedarf, Telefon oder Bewirtungsbelege
Unterstützung beim WechselderSteuerklasse
Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Unterhalt
Risiko der anschaffungsnahen Herstellungskosten bzw. Renovierungskosten
STEUERLICHE BERATUNG
Steuerliche Vermögensplanung und -optimierung
Rechtsformberatung bei vorhandenem Vermögen
Steuerliche Begleitung bei der Entwicklung von Anlagestrategien
Steuerliche Beratung beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
Vermögensnachfolge zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge
Planung von Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen
Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im Ausland erzieltem Einkommen und bei grenzüberschreitenden
Geschäftsvorfällen
Klärung der steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen ins Ausland
Besteuerung von Aktienoptionen bzw. Stock Options
Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG)
Abstimmung von Steuererklärungen mit ausländischen Steuerberatern
Gestaltungsberatung bei ausländischem Vermögen im Schenkungs- bzw. Erbfall
Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften
AKTUELLES
Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn
nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer
Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (BFH-Urteil vom 12.01.2024).
Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, wenn die Beiträge im
Ausland begünstigt oder steuerfrei waren.